Mitgliedschaft

Mitgliedschaft


Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder in unserem Verein, die unsere Arbeit unterstützen oder im Verein aktiv werden möchten. Nachdem wir 8 Jahre lang keine Mitgliedsbeiträge erhoben haben, müssen wir, weil von den uns finanzierenden Krankenkassen vorgeschrieben, ab 1.1.2022 moderate Mitgliedsbeiträge erheben. Diese können aufgrund des aktuell geltenden Bescheids des Finanzamts München vom 10.09.2019 steuerlich geltend gemacht werden.

Der Mindestbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt derzeit
15 € im Jahr für Einzelpersonen
25 € im Jahr für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner
30 € im Jahr für juristische Personen

Zusätzliche jährliche oder punktuelle Spenden sind jederzeit willkommen.

Beitragsfrei bleiben
– Kinder / Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
– junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten (jeweils bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)
– Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld I + II oder von Grundsicherung

Hier geht es zur Beitragsordnung.

So werden Sie Mitglied

Füllen Sie den Mitgliedsantrag direkt im PDF aus und signieren Sie ihn elektronisch, wenn Ihnen das möglich ist. Wenn nicht, dann drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und schicken ihn unterschrieben im Original oder eingescannt bzw. abfotografiert
– per E-Mail an info@arvc-selbsthilfe.org
– per Post an Ruth Biller, Fastlingerring 113, 85716 Unterschleißheim
> Mitgliedsantrag incl. SEPA-Einzugsermächtigung (PDF)

Wenn Sie uns für den Einzug des Mitgliedsbeitrags kein SEPA-Mandat erteilen möchten, können Sie den Mitgliedsbeitrag auch jährlich überweisen.

Wenn Sie nicht Vereinsmitglied werden, aber trotzdem informiert bleiben möchten, lassen Sie sich gerne auch als Nicht-Vereinsmitglied auf unseren Mailverteiler setzen.
> Zum Mailverteiler