Kardiologische Reha

Kardiologische Rehabilitation

Einigen ARVC-Patienten wird der Aufenthalt in einer kardiologischen Rehabilitationsklinik empfohlen, z.B. nach Implantation eines Defibrillators, nach einem überlebten plötzlichen Herztod oder wegen einer Herzschwäche.

Ziele der Reha

Die kardiologische Reha dient dazu,
– die Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit (teilweise oder vollständig) wiederherzustellen oder
– den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder
– mit den Folgen einer chronischen Erkrankung besser zurechtzukommen und weiterhin möglichst selbstständig leben zu können

Kostenträger

Kostenträger sind je nach Situation (gesetzlich oder privat versichert, erwerbstätig / in Rente, Pflegebedürftigkeit, Eltern mit Kindern) die Rentenversicherung, die Krankenkasse/Krankenversicherung und/oder die Beihilfe.

Arten der Reha

Zu unterscheiden ist eine
1. Anschlussheilbehandlung (AHB)
– direkt noch während eines Krankenhausaufenthalts von der Klinik veranlasst
– keine langen Wartezeiten
– Antrag wird nur sehr selten abgelehnt
2. Stationäre Reha-Maßnahme
– wird von Klinik, Hausarzt/Facharzt (z.B. Kardiologen) empfohlen und sinnvollerweise mit Attesten, Befunden und Arztberichten unterstützt
– wird etwas häufiger abgelehnt

Antragstellung

Die Anträge (sowohl für eine Reha als auch für eine AHB) müssen immer von den betroffenen Patienten selbst gestellt und unterschrieben werden. Während eines Krankenhausaufenthalts ist normalerweise der Sozialdienst der Klinik dabei behilflich.

Gründe für eine Ablehnung des Antrags

– eine ambulante Behandlung am Wohnort unter haus-/fachärztlicher Betreuung und z.B. Teilnahme an einer Herzsportgruppe wird vom Kostenträger als ausreichend erachtet
– eine ambulante Reha in einer entsprechenden Einrichtung wird als ausreichend angesehen
– die letzte Reha liegt noch keine 4 Jahre zurück
– die Reha-Fähigkeit liegt nicht vor (z.B. wenn die Erkrankung zu schwer ist)
– versicherungsrechtliche Gründe

Was tun bei Ablehnung?

– Widerspruch einlegen
– Krankheitsbild, Beeinträchtigungen und Folgen deutlich schildern
– Notwendigkeit genau und umfassend begründen
– Einreichen zusätzlicher Befunde von Fachärzten
– neu aufgetretene Beschwerden, Krankheitsbilder oder Komplikationen verringern die 4-Jahresfrist

Dauer der Reha

Eine Reha dauert in der Regel 3 Wochen, eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen (mit einer entsprechenden ärztlichen Begründung) möglich.

Auswahl der Klinik

Schließt sich die Maßnahme als AHB an einen Aufenthalt im Krankenhaus an, ist meist der Sozialdienst der Klinik bei der Auswahl einer passenden Klinik behilflich. Bei einer Reha weist einem in der Regel der zuständige Versicherungsträger eine Einrichtung zu, die für die Indikation geeignet und kostengünstig ist.

Möchte man bewusst ein spezielles Haus wählen, kann man vom sogenannten “Wunsch- und Wahlrecht” Gebrauch machen und den Wunsch vorab dem Kostenträger mitteilen. Die Klinik muss dabei für die Erkrankung geeignet sein, einen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger haben und bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Sollte trotzdem ein anderes (weniger geeignetes) Haus zugeteilt werden, kann man Widerspruch einlegen und begründen, warum die selbst ausgewählte Rehaklinik geeigneter ist.

Bei der Auswahl der Klinik sollte man darauf achten, dass ausdrücklich Erfahrungen mit Kardiomyopathie-Patienten vorliegen. Orientierende Informationen dazu finden sich oft auf der Internetpräsenz der Häuser. Um Details über Fallzahlen und Konzept zu erfahren, hilft manchmal ein Blick in den Qualitätsbericht der Klinik, der häufig auch online zur Verfügung gestellt wird. Allerdings heißt “Erfahrung mit Kardiomyopathie-Patienten” nicht zwangsläufig “Erfahrung mit ARVC-Patienten”, da andere Kardiomyopathien wie HOCM oder DCM häufiger sind als ARVC. Im Zweifelsfall fragen Sie telefonisch in der Klinik an.

Ein Problem für ARVC-Patienten ist, dass viele Rehakliniken auf die Probleme der sehr viel häufigeren Krankheiten wie hoher Blutdruck, Herzinfarkte, Vorhofflimmern oder Herzschwäche eingerichtet sind, aber nicht so viele Erfahrungen mit seltenen Herzerkrankungen vorliegen. Deshalb ist es wichtig, die Ärzte darauf hinzuweisen, dass eine körperliche/physische Überlastung unbedingt zu vermeiden ist, und dass beim Sport (im Gegensatz zu fast allen anderen Herzerkrankungen) auf keinen Fall bis zur Belastungsgrenze gegangen werden sollte. Suchen Sie also auf alle Fälle das Gespräch mit den zuständigen Ärzten und weisen Sie auf die Besonderheiten Ihrer Erkrankung hin!

Empfehlung von und Erfahrung mit Rehakliniken

Aufgrund der Fülle an Einrichtungen verzichten wir an dieser Stelle auf die Empfehlung einzelner Reha-Kliniken. Berichten Sie gerne über Ihre Erfahrungen, insbesondere, wenn diese positiv sind, an info@arvc-selbsthilfe.org.