Beruf

Beruf mit ARVC / ACM

ARVC-Patienten sind sich häufig nach der Diagnose unsicher, in welchem Rahmen sie einen Beruf ausüben können. Wir fassen auf unserer Webseite ein paar allgemeine Ratschläge zusammen, obwohl selbstverständlich nicht alle Ratschläge auf jeden Patienten pauschal zutreffen. Ihr behandelnder Arzt wird Sie sicherlich dazu beraten.

 

Wahl des Arbeitsplatzes

Machen Sie Ihre Wahl des Arbeitsplatzes abhängig von

– dem Schweregrad der Erkrankung
– der beruflich bedingten Fremd- und Eigengefährdung bei Bewusstlosigkeit
– der körperlichen Belastbarkeit
– ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen

Selbstverständlich gelten die Einschränkungen bezüglich des Sportverhaltens auch für berufliche Entscheidungen. Eine Karriere als Leistungsportler sollte man mit ARVC/ACM keinesfalls anstreben, denn man riskiert dadurch langfristig ein früheres Ausbrechen und/oder schnelleres Fortschreiten der Erkrankung. Lesen Sie dazu auch unsere Sportseite. Wenn Sie noch vor der Entscheidung für eine Berufswahl stehen, sollten Sie von Berufen, in denen Sie viel Sport machen müssen, eher Abstand nehmen.
Einzelfallentscheidungen können z.B. der berufliche Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen wie Farben, Lacken oder Lösungsmitteln sein.


Vermeiden Sie Arbeiten, die dem Herz zusätzlichen Stress bereiten

– Körperlich anstrengende Arbeit (z.B. Möbelträger, Gartenbau…)
– Schichtdienst: hängt allerdings vom Stressniveau der Schicht ab und gleichzeitig davon, ob der rechte Ventrikel sehr stressanfällig ist, beispielsweise durch regelmäßige Arrhythmien oder ventrikulären Extrasystolen unter Belastung


Defiträger sollten zusätzlich folgende Arbeitsplätze meiden:

– Starke Magnetfelder (z.B. MRT, Sicherheitsschleusen am Flughafen und bei Sehenswürdigkeiten, Induktionsherd)
– Starkstromquellen (abhängig vom Abstand, ggf. lokale Magnetfeldstärke-Messungen)
Im Einzelfall fragen Sie am besten bei Ihrem ICD-Hersteller nach.


Besonderheiten bei Berufskraftfahrern

Besondere Bestimmungen gibt es bei Berufskraftfahrern, die je nach Situation nicht mehr beruflich Autofahren dürfen (hier gelten andere Bestimmungen als für das private Autofahren)

Lesen Sie hierzu Genaueres:
> Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Kraftfahreignung (Stand 31.12.2019)
> Pocketleitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) 2018

 

ARVC – sag ich es in der Arbeit?

Viele Arbeitnehmer überlegen, ob sie ihrem Arbeitgeber und den KollegegInnen von ihrer chronischen Erkrankung erzählen sollen. Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Hilfreiche Hinweise gibt es auf der Seite “Sag ich´s? Chronisch krank im Job” der Universität Köln, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Berufswechsel

Nicht jeder ARVC-Patient kann den erlernten Beruf auf Dauer voll ausüben (viele aber durchaus). Das ist – wie so vieles andere – abhängig von der Schwere der Erkrankung. Möglicherweise wird Ihnen vom Arbeitsamt empfohlen, auf einen “leichteren” Job umzuschulen. Ein Rehabericht kann hilfreich sein, Ansprüche darauf zu untermauern. Einige unserer Mitglieder haben erfolgreich eine Umschulung absolviert und sind in ihrem neuen Beruf glücklich. Andere arbeiten Vollzeit und fühlen sich wohl dabei. Einige wenige lassen sich vorzeitig berenten, arbeiten aber nebenher noch in einem wenig anstrengenden Minijob, um noch ein bisschen nebenher zu verdienen. Hier ist die Palette sehr breit. Lassen Sie sich nicht entmutigen und finden Sie Ihren Weg.

 

Berufsunfähigkeit(sversicherung)

Wie viele andere chronisch Erkrankte auch haben ARVC-Patienten Schwierigkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Mitglieder verweisen darauf, dass es manchmal am Arbeitsplatz betriebseigene Berufsunfähigkeitsversicherungen (Firmenrahmenvertrag) gibt, bei denen nur wenige Fragen gestellt werden, und die deshalb auch für ARVC-Patienten geeignet sind. Fragen Sie doch bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Bei der Berufsunfähigkeit von gesetzlich Versicherten unterscheidet man zwischen Vollerwerbsminderung und Teilerwerbsminderung.
Privatversicherte benötigen ein Privatgutachten.

Kurzfristige Arbeitsausfälle werden durch Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geregelt.

 

Verbeamtung

Eine Verbeamtung chronisch Herzkranker ist theoretisch möglich. Sie kann aber vom Arbeitgeber abgelehnt werden, Einklagemöglichkeiten sind in der Regel nicht erfolgreich.
Ausnahme: Schwerbehinderte müssen eingestellt werden!

 

Sozialrechtliche Beratung

Der Bundesverband herzkranke Kinder e.V., bei dem wir Mitglied sind, bietet eine sozialrechtliche Beratung an. Diese gilt auch für Erwachsene. Dazu muss man sich auf der Website des BVHK auf der Seite der Sozialrechts-Beratungshotline registrieren. Dann kann man sich kostenlos zu allen sozialrechtlichen Themen beraten lassen.

 

Vortrag

Informieren Sie sich zu rechtlichen Themen rund um ARVC auch anhand des Vortrags von Rechtsanwalt Dr. Jan Wiesener am 18. November 2016
“Juristische Aspekte bei ARVC”

> Vortragsfolien (PDF)
> Ergänzende Informationen (PDF)

Vorsicht: durch aktuelle Urteile oder aktualisierte Bestimmungen können Teile des Inhalt dieses Vortrags ggf. überholt sein.

Letzte Revision: 11.10.2022