Schule

Empfehlungen für SchülerInnen mit ARVC / ACM

Information
Schulleitung, Lehrer*innen (insbesondere Sportlehrer*innen) und Erste-Hilfe-Team der Schule sollten über die Erkrankung informiert sein und den behandelnden Arzt bzw. das zuständige Krankenhaus kennen. Ggf. sollten die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der Schule entbunden werden.
Klären Sie ab, ob in der Schule ein externer Defibrillator (AED) vorhanden ist. Wenn nicht, versuchen Sie über die Schulleitung, die Gemeinde oder örtliche Organisationen (z.B. Feuerwehr, First Responder, Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter…) zu veranlassen, dass einer installiert wird. Sorgen Sie dafür, dass alle Kontaktpersonen oder zumindest alle Mitglieder des schulischen Erste-Hilfe-Teams (wenn vorhanden) Bescheid wissen, wo dieser zu finden und wie er zu handhaben ist. Organisieren Sie ggf. Kurse zu Reanimation und Handhabung eines AED.

Erreichbarkeit
Die Erreichbarkeit der Eltern oder einer Vertrauensperson sollte allen Beteiligten bekannt sein (Handynummern, Festnetznummer zuhause, Telefonnummern am Arbeitsplatz).

Notfallinformation
Ggf. mit Hilfe des behandelnden Arztes Information fürs Erste-Hilfe-Team erstellen
– Medikamente
– ICD ja/nein
– Besonderheiten
– Belastungsfähigkeit
– betreuende Klinik bzw. Arzt
– erster und letzter Arztbrief (Diagnosestellung und aktueller Stand)
– Verhalten bei Herzrasen /Rhythmusstörungen
– in welchem Fall muss der Notarzt gerufen werden?
– im Notfall Transport unbedingt in die Klinik des behandelnden Arztes

Was tun bei Herzrhythmusstörungen / Herzrasen?
– Hinsetzen oder Hinlegen
– bei Hitze Schatten aufsuchen, Hautoberfläche kühlen (kalter Waschlappen o.ä.)
– Puls kontrollieren
– wenn Herzfrequenz nicht runtergeht / Beschwerden trotz Ruhe nicht aufhören: Arzt / Krankenhaus aufsuchen, ggf. Notarzt rufen
– bei Bewusstlosigkeit mit ICD: nicht anfassen, da ICD schocken könnte, Notarzt holen
– bei Bewusstlosigkeit ohne ICD: Herzdruckmassage, evtl. vorhandenen externen Defi holen und ggf. einsetzen, Notarzt holen

Wann muss der Notarzt gerufen werden?
– bei anhaltenden Herzrhythmusstörungen / Herzrasen
– bei extremer Blässe oder bläulicher Hautfarbe
– bei stark beschleunigter oder flacher Atmung bzw. Atemnot
– bei starkem Schwindel
– bei Bewusstlosigkeit

Sportunterricht
– ggf. Befreiung vom Sportunterricht in Absprache mit dem behandelnden Arzt (manche Ärzte empfehlen grundsätzlich die Befreiung vom Sportunterricht, nicht nur, wenn Symptome vorliegen, sondern auch für Mutationsträger ohne Symptome)
– bei Teilnahme am Sportunterricht sollten Sportlehrer*innen unbedingt informiert sein
– jeglicher Sport mit Wettbewerbs- und Leistungscharakter ist unbedingt zu meiden
– die Mutationsträger*innen dürfen auf keinen Fall zu Leistungen angetrieben oder maximal gefordert werden
– es sollten strenge Regeln und Grenzen der Belastung vereinbart werden
– von einer Benotung des Sportsunterrichts sollte ggf. befreit werden
– alternativ kann eine Benotung der Technik anstatt der Leistung vereinbart werden
– in jedem Fall Befreiung vom Sport bei großer Hitze
– manche Schüler*innen bevorzugen eine Befreiung vom Sportunterricht anstatt ständig der “Bremser” für die Mitschüler*innen zu sein
– in der Oberstufe muss bei Befreiung vom Sportunterricht je nach Regelung der einzelnen Bundesländer darauf geachtet werden, ob statt der nicht belegten Sportstunden andere Fächer als Ersatz belegt werden müssen

Schwimmunterricht
– Vorsicht: auf keinen Fall direkt ins Wasser springen (starke Kreislaufbelastung)!
– nach und nach mit kaltem Wasser abreiben und dann erst dann ganz ins Wasser eintauchen
– kein Tauchen (Apnoe und Pressatmung erhöht den Druck im kleinen Herzkreislauf und kann Rhythmusstörungen auslösen)
– neben der Sportlehrkraft sollte unbedingt eine zweite Aufsichtsperson anwesend sein
– ggf. Befreiung vom Schwimmunterricht

Einnahme von Medikamenten
– bei Einnahme von Medikamenten (z.B. Betablocker) kann die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit in der Schule beeinträchtigt sein
– in diesem Fall kann über die zuständigen Stellen im Rahmen des sogenannten Nachteilsausgleichs nach § 126 SGB IX (Sozialgesetzbuch) z.B. eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für Prüfungen beantragt werden
– immer ausreichend Medikamente mitgeben
– ggf. mit Lehrern vereinbaren, dass nach korrekter Einnahme der Medikamente gefragt wird

Verhalten bei Hitze
– es gelten die allgemeinen Verhaltensempfehlungen bei Hitze in besonderem Maße ( > Verhalten bei Hitze)
– ggf. mit Schule vereinbaren, dass erkrankte Schüler*innen die Pausen, insbesondere die Mittagspause, im Klassenzimmer oder an einem kühlen Ort verbringen dürfen, möglichst zusammen mit einer Begleitperson
– bei Medikamenten ggf. für Kühlung sorgen

Ausflüge / Klassenfahrten
– sicherstellen, dass Notfallinformationen mit dabei sind
– ggf. ausreichend Medikamente mitgeben
– bei Medikamenten ggf. für Kühlung sorgen (s.a. > Verhalten bei Hitze)
– ggf. mit Lehrern vereinbaren, dass nach korrekter Einnahme der Medikamente gefragt wird
– ausreichend zu Essen und vor allem zu Trinken mitgeben
– vorher nächstes erreichbares Krankenhaus für den Notfall heraussuchen
– ggf. Befreiung vom Ausflug, wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass es zu anstrengend wird
– bei langen Fußwegen ggf. individuelle Lösungen vereinbaren (alternative Transportmittel)
– weniger geeignet sind Ausflüge in hohe Höhen (> 1500 – 1700 m über Meeresspiegel) wegen des Sauerstoffmangels und adrenalinträchtige Veranstaltungen (z.B. Achterbahn im Vergnügungsparks oder auf Volksfesten)

Allgemein sollte gelten: So viel Rücksichtnahme wie nötig, so viel Normalität wie möglich