REISEN

Viele frisch betroffene ARVC-PatientInnen fragen sich, ob sie unbedenklich auf Reisen gehen können. In der Regel ist ARVC / ACM kein Grund, zuhause bleiben zu müssen. Bei der Planung einer Reise gibt es aber ein paar Überlegungen, die man ggf. berücksichtigen sollte. Da HerzpatientInnen häufig sensibel auf Wetterwechsel reagieren, sollte man auch die Auswirkungen des Wetters beim Reisen im Blick haben (s.a. Verhalten bei Hitze und Kälte in der Rubrik Wetter).

Auswahl des Reiseziels

Bei der Auswahl des Reiseziels ist natürlich vor allem die individuelle Krankheitssituation ausschlaggebend. Vorsicht ist prinzipiell geboten bei Reisen in Länder, in denen große Hitze, ein tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit oder extreme Kälte vorherrschen. Außerdem kann der Aufenthalt in extremen Höhen (vor allem ab 3.000 Metern, im Einzelfall aber bereits ab 1.200 Metern) sehr kreislaufbelastend sein und ist für Herzkranke auch durch den herrschenden Sauerstoffmangel bei niedrigem Luftdruck nur bedingt geeignet. Viele unserer Mitglieder möchten trotzdem auf Reisen, wie sie es vor der Erkrankung gewohnt waren, nicht verzichten. In diesem Fall sollte man unbedingt einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Einlegen von ausreichend Ruhepausen
  • bei Höhe: langsames Aufsteigen, ggf. Zwischenstationen einlegen zur langsamen Anpassung des Organismus
  • bei Hitze: beachten Sie unsere Tipps zum Verhalten bei Hitze, z.B. bei Schwitzen regelmäßiger Ausgleich des Wasserverlusts durch isotonische Getränke.


In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, was für Sie gut möglich ist oder worauf Sie doch Ihrer Gesundheit zuliebe verzichten sollten.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld abzuklären, wo das nächstgelegene geeignete Krankenhaus liegt, das auf Herznotfälle eingerichtet ist. Dies gilt insbesondere für Träger eines Defibrillators. Besuchen Sie die Kliniksuchseiten des ICD-Herstellers oder erkundigen Sie sich direkt bei der Herstellerfirma. Nicht jede Klinik kann jedes Modell auslesen.
Mehr dazu finden Sie auf unserer ICD-Seite

Man sollte unbedingt schriftliche Informationen über die Erkrankung und den Defi dabeihaben, am besten auch in englischer Sprache.

Ärztlicher Check-Up

Am besten planen Sie ca. 4-6 Wochen vor Abreise einen Check-Up beim behandelnden Arzt/Ärztin ein, um eventuelle Risiken im Vorfeld abzuklären. Wichtig ist auch die Überprüfung des Impfstatus und eventuelles Schließen von Impflücken. Eine Überprüfung von EKG und Laborwerten und das Auslesen des ICD (wenn vorhanden) sind sinnvoll. Ggf. kann auch ein Belastungs-EKG sinnvoll sein. Lassen Sie überprüfen, ob die Fernabfrage Ihres ICD, falls vorhanden, eingerichtet und auch vom Ausland aus möglich ist.

Betroffene raten, den Arzt beim Check-Up vor dem Urlaub darum zu bitten, eine Flugtauglichkeitsbestätigung auszustellen. Das erspart später im Fall des Falles Ärger mit der Versicherung.

Medikamente

Achten Sie darauf, dass Sie immer genug Vorrat Ihrer gewohnten Medikamente dabeihaben (Richtschnur: das 1,5 – 2 fache der erforderlichen Menge). Ihr Medikament ist womöglich im Ausland nicht in der gewohnten Zusammensetzung und Dosierung erhältlich.
Nehmen Sie bei Flugreisen einen ausreichenden Vorrat ins Handgepäck mit für den Fall, dass Ihr Gepäck verspätet ankommt.

Bei Fernreisen ist es ggf. hilfreich, eine Bestätigung des Arztes oder ein Rezept dabei zu haben, dass das Medikament benötigt wird, um bei Kontrollen den Eigenbedarf größerer Mengen beweisen zu können. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob auf langen (Flug-)reisen eine Thromboseprophylaxe sinnvoll ist.

Fragen Sie Ihre/n Arzt/Ärztin insbesondere bei Herzschwäche, ob wegen der Hitze im Urlaubsland Anpassungen  der Medikamentendosis ratsam sind.

Nehmen Sie einen Vorrat an Paracetamol mit, für den Fall, dass Sie im Urlaub Fieber bekommen. Für Erkältungen helfen Nasentropfen mit Meersalz, das Gurgeln mit warmem Salzwasser oder das Trinken von warmem Wasser mit Zitrone oder Honig, wenn keine Medikamente greifbar sind.

Versicherung

Bei Auslandsreisen sollten Sie sicherstellen, dass Ihre bestehende (gesetzliche oder private) Krankenversicherung Ihre eventuellen Bedürfnisse tatsächlich ausreichend abdeckt. Wenn nicht, sollten Sie den  Abschluss einer zusätzlichen befristeten Auslands-/Reisekrankenversicherung bei einem speziellen Anbieter erwägen.

Auch vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Anbieters genau prüfen, da die Bedingungen für Vorerkrankungen variieren können. Sie als Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass der Versicherungsvertrag keine Klausel enthält, gemäß derer keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen besteht und diese nicht zwischen der versicherten Person bekannten und unbekannten Vorerkrankungen differenziert.

Sollte beim Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Vorhandensein einer chronischen Erkrankung gefragt werden, so ist diese Frage durch den Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bei Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen ist oft die Rede davon, dass nur eine “unerwartete schwere Krankheit” versichert ist. Hinweise hierzu geben die Erläuterungen auf S. 8 der Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer GDV.

Unerwartet kann also auch eine nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung auftretende Verschlechterung der diagnostizierten Grunderkrankung sein. In diesen Fällen muss geklärt werden, ob die Erkrankung „unerwartet“ aufgetreten ist, das heißt, ob mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderem darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen:
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind wie bei ARVC, ist das erneute Auftreten eines Schubes einer solchen Erkrankung versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung unerwartet auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Erkrankung durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (abhängig von der Versicherung, z.B. 6 Monate oder ein Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt am besten schriftlich bestätigen, dass mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustands durch die Reise nicht zu rechnen ist.
Andererseits gibt es Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. bei einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz.

Generell sollte bei Vorerkrankungen vor Reiseantritt der behandelnde Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und die Art der Reise konsultiert werden.

Viele Betroffene haben gute Erfahrungen mit der Auslandskrankenversicherung des ADAC gemacht, der auch für die ganze Familie verfügbar ist. Gut versorgt im Notfall sind oft auch Mitglieder der Flugrettung oder des Roten Kreuzes.

Dokumente

Achten Sie darauf, dass Sie alle wichtigen Dokumente dabeihaben:

  • Versicherungskarte
    gilt in allen EU-Staaten
  • ggf. Nachweis über Auslandskrankenversicherung
  • Liste der Diagnosen und Medikamente
  • letzter Arztbrief
  • Ausdruck der Geräteabfrage bei ICD
  • Liste wichtiger Namen und Telefonnummern (Notfallkontakt, Hausarzt/-ärztin, Kardiologe/in)

Anreise per Flugzeug

Fragen Sie Ihren betreuenden Arzt/Ihre Ärztin, ob bei Ihnen eine Thromboseprophylaxe bei langen Flugreisen sinnvoll ist. Die Thrombosegefahr besteht vor allem bei Langstreckenflügen, bei denen man lange in der gleichen Position sitzt, sich nicht bewegt und in extremer Höhe fliegt. Durch eine Thrombose kann es später zu einer gefährlichen Lungenembolie kommen.
Überlegen Sie daher, einen Gangplatz zu buchen, bei dem Sie immer wieder unkompliziert aufstehen können. Es wird empfohlen, alle 2 Stunden etwas auf- und abzugehen, wenn möglich.

Ihre Medikamente sollten Sie im Handgepäck mitnehmen. Denken Sie daran, dass  aufgegebenes Gepäck verloren gehen oder verspätet ankommen, der Abflug sich verzögern oder gar der Flug umgeleitet werden kann. Stecken Sie die 1,5- bis 2-fache Menge der Medikamentenmenge für die Flugdauer ein. Lassen Sie sich vom Arzt/der Ärztin ein Attest ausstellen, dass Sie persönlich diese Medikamente benötigen, sonst bekommen Sie unter Umständen Schwierigkeiten bei der Handgepäckkontrolle. Auch größere Mengen an Medikamenten im Koffer können auffallen und sollten durch eine ärztliche Bescheinigung begründet werden, um Probleme beim Zoll bei der Einreise zu vermeiden. Hilfreich kann auch die ärztliche Dokumentation des Namens des Arzneimittels inklusive des Namens des Generikums sein (möglichst auch auf Englisch), damit Sie sich bei Verlust oder Mehrbedarf das richtige Medikament vor Ort verschreiben lassen oder es in einer Apotheke besorgen können.

ICD-Träger sollten sich vorab beim Sicherheitspersonal des Flughafens melden. Die Kontrolle wird dann separat durch Abtasten durchgeführt, denn der Defi kann durch die Metalldetektoren beeinträchtigt werden. Weisen Sie unbedingt das Personal darauf hin, wo der ICD implantiert ist, damit dort nicht gerüttelt wird. Sollte trotz Bitten ein Handmetalldetektor eingesetzt werden, weisen Sie das Personal hin, dass dieser nur ganz kurz in der ICD-Region eingesetzt wird.
Theoretisch kann man auch mit ICD durch die Metalldetektorbögen gehen, das sollte aber unbedingt zügig erfolgen.

Urlaub am Wasser

Herzpatienten sollten sich unbedingt langsam abkühlen (mit Wasser abreiben), bevor sie ins Wasser gehen. Bitte kein Sprung in der Hitze direkt ins kalte Wasser! Der Adrenalinstoß kann gefährliche Rhythmusstörungen auslösen.

Außerdem gilt Vorsicht bei ICD-Trägern:
Insbesondere ein S-ICD (subkutaner Defi) kann Muskelzittern bei großer Wasserkälte als „Herzmuskelzittern“ (und damit Kammerflimmern) fehlinterpretieren und deshalb fälschlicherweise einen sogenannten inadäquaten Schock abgeben. Da dieser ja ohne triftigen Grund und nicht wegen einer lebensgefährlichen Rhythmusstörung erfolgt, ist man dabei meist bei vollem Bewusstsein. Diese Situation gilt es deswegen unbedingt zu vermeiden.
Probleme (sehr selten) für ICD-Träger im Swimmingpool: Sind elektrische Komponenten eines Schwimmbeckens wie Filter oder Lampen nicht angemessen geerdet oder isoliert, kann es durch elektromagnetische Interferenz zu Fehlfunktionen an Herzschrittmachern und ICDs kommen. Wenn Sie im Pool Schwindel, Benommenheit oder Herzrhythmusstörungen verspüren, dann verlassen Sie den Pool (s.a. Arzneimitteltelegramm vom 19.07.2024).

Vom Tauchen ist eher abzuraten. Erstens können durch den Tauchreflex Herzrhythmusstörungen ausgelöst werden Zweitens setzt man beim Tauchen oft die sogenannte Pressatmung ein, die bei HerzpatientInnen unerwünscht ist. Drittens sollten insbesondere ICD-Träger wegen des erhöhten Drucks unter Wasser auf keinen Fall zu tief tauchen.

Urlaub in Großstädten

Manche Großstädte haben viele Schadstoffe in der Luft. Der Smog belastet herzkranke Betroffene sehr stark und kann  Entzündungen begünstigen.

Notfall auf Reisen

Symptome, bei denen Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen sollten:

  • Schwindel
  • Bewusstlosigkeit
  • anhaltendes Herzrasen
  • anhaltende / zunehmende Herzrhythmusstörungen
  • Druckgefühl auf der Brust
  • Kurzatmigkeit
  • auffälliger Leistungsabfall

Bei der Deutschen Herzstiftung kann man Notfallausweise für Herzpatienten, Medikamentenpässe und Übersetzungshilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch (Sprachführer West) sowie Griechisch, Türkisch, Russisch, Tschechisch und Polnisch (Sprachführer Ost) für den Herznotfall im Ausland bestellen, einzeln oder als Set (Reise-Set, Herznotfall-Set).
Bestellen Sie diese kostenlosen Broschüren hier (runterscrollen bis zur gewünschten Broschüre).

Verständigung im Urlaubsland

Einen Sprachführer mit wichtigen Verständigungshilfen können Sie bei der Deutschen Herzstiftung bestellen (s. auch „Notfall auf Reisen“ und „Weitere Reisetipps“). Mittlerweile helfen aber auch Übersetzungs-Apps und/oder ChatGPT, wenn man mit Deutsch oder Englisch nicht weiterkommt. In medizinischen Kreisen wird häufig DeepL als beste Übersetzungshilfe benannt.

Das Europäische Referenznetzwerk ERN GUARD-Heart für seltene Herzerkrankungen hat Broschüren über ARVC mit den wichtigsten Details zu der Erkrankung in viele europäischen Sprachen übersetzt. Diese können von der Website hier direkt heruntergeladen werden.

Weitere Reisetipps

Die Deutsche Herzstiftung bietet in ihrem Reise-Set viele nützliche Reisetipps, eine Checkliste für die Vorbereitung einer Reise, einen Notfallausweis (Deutsch – Englisch) und einen Sprachführer mit wichtigen Verständigungshilfen für den Herznotfall (in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Türlisch, Tschechisch, Polnisch und Russisch).
Bestellen Sie diese kostenlosen Broschüren hier (runterscrollen bis zur gewünschten Broschüre).


Letzte Aktualisierung: 23.10.2025

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